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MEERWERT#14: Immobilien Mallorca & Ibiza: Grundbucheintrag ist Eigentümerschutz
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Das Grundbuchsystem in Spanien weist einige Besonderheiten auf, die es von anderen Ländern unterscheiden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie kennen sollten:
Das spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad) wird durch das Hypothekengesetz (Ley Hipotecaria) von 1946 und die dazugehörige Durchführungsverordnung (Reglamento Hipotecario) geregelt. Das Grundbuchamt ist für die Registrierung von Immobilien und dinglichen Rechten verantwortlich und wird von einem Grundbuchführer (Registrador de la Propiedad) geleitet. Es genießt öffentlichen Glauben (fe pública registral). Das bedeutet, dass die im Grundbuch eingetragenen Informationen als wahr gelten und Dritte darauf vertrauen können. Eintragungen im Grundbuch haben Beweiskraft und genießen den Schutz des Staates. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert den Immobilienverkehr.
Um eine Immobilientransaktion ins Grundbuch eintragen zu lassen, sind bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen: Jede Eintragung muss durch eine notariell beurkundete Urkunde erfolgen. Die Eintragung muss vom Berechtigten oder dessen Vertreter beantragt werden. Es werden verschiedene Rechte und Rechtsverhältnisse eingetragen, darunter: Eigentum und Miteigentum; Hypotheken; Dienstbarkeiten; Nutzungsrechte; Belastungen und Beschränkungen.
Es gibt ein sogenanntes Prioritätsprinzip (Principio de Prioridad) das besagt, dass derjenige, der eine Eintragung zuerst vornimmt, Vorrang vor späteren Eintragungen hat. Dies ist besonders bei konkurrierenden Rechten relevant.
Ausländische Käufer müssen sich einer Identitätsprüfung unterziehen und eine spanische Steuernummer (Número de Identificación de Extranjero, NIE) beantragen. Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Transaktionen im Grundbuch registrieren zu lassen, um Eigentumsrechte rechtlich abzusichern. Diese Besonderheiten machen das spanische Grundbuchsystem zu einem wichtigen Instrument für Rechtssicherheit und den Schutz von Eigentumsrechten. Wir erfüllen durch unsere Beratung die rechtlichen Anforderungen und Verfahren ordnungsgemäß.
Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der PlattesGroup, erklärt die Details …
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Das Grundbuchsystem in Spanien weist einige Besonderheiten auf, die es von anderen Ländern unterscheiden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie kennen sollten:
Das spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad) wird durch das Hypothekengesetz (Ley Hipotecaria) von 1946 und die dazugehörige Durchführungsverordnung (Reglamento Hipotecario) geregelt. Das Grundbuchamt ist für die Registrierung von Immobilien und dinglichen Rechten verantwortlich und wird von einem Grundbuchführer (Registrador de la Propiedad) geleitet. Es genießt öffentlichen Glauben (fe pública registral). Das bedeutet, dass die im Grundbuch eingetragenen Informationen als wahr gelten und Dritte darauf vertrauen können. Eintragungen im Grundbuch haben Beweiskraft und genießen den Schutz des Staates. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert den Immobilienverkehr.
Um eine Immobilientransaktion ins Grundbuch eintragen zu lassen, sind bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen: Jede Eintragung muss durch eine notariell beurkundete Urkunde erfolgen. Die Eintragung muss vom Berechtigten oder dessen Vertreter beantragt werden. Es werden verschiedene Rechte und Rechtsverhältnisse eingetragen, darunter: Eigentum und Miteigentum; Hypotheken; Dienstbarkeiten; Nutzungsrechte; Belastungen und Beschränkungen.
Es gibt ein sogenanntes Prioritätsprinzip (Principio de Prioridad) das besagt, dass derjenige, der eine Eintragung zuerst vornimmt, Vorrang vor späteren Eintragungen hat. Dies ist besonders bei konkurrierenden Rechten relevant.
Ausländische Käufer müssen sich einer Identitätsprüfung unterziehen und eine spanische Steuernummer (Número de Identificación de Extranjero, NIE) beantragen. Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Transaktionen im Grundbuch registrieren zu lassen, um Eigentumsrechte rechtlich abzusichern. Diese Besonderheiten machen das spanische Grundbuchsystem zu einem wichtigen Instrument für Rechtssicherheit und den Schutz von Eigentumsrechten. Wir erfüllen durch unsere Beratung die rechtlichen Anforderungen und Verfahren ordnungsgemäß.
Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der PlattesGroup, erklärt die Details …
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