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Auslandstransaktionen von Mallorca-Residenten im Fokus
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In der aktuellen Podcast-Folge sprechen Willipedia Podcast Creator Jörg Jung und Thomas Fitzner, Steuerexperte und Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup, über die ETE-Erklärung und deren Bedeutung für Residenten in Spanien, insbesondere auf Mallorca.
Die ETE-Erklärung (Encuesta sobre Transacciones Exteriores) ist eine statistische Informationserklärung an die spanische Nationalbank, die ab einem Auslandsaldo von 1 Million Euro oder kumulierten Auslandstransaktionen von 1 Million Euro im Jahr verpflichtend wird. Sie betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und dient rein statistischen Zwecken, ohne direkte Steuerverknüpfung.
Wichtige Punkte der ETE-Erklärung:
- Frist: Die Erklärung bezieht sich auf das Kalenderjahr und muss bis zum 20. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
- Schwierigkeiten: Zum Fristende stehen häufig noch nicht alle relevanten Daten zur Verfügung, besonders nach der Weihnachtssaison.
- Berechnung: Der Auslandssaldo umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Ausland. Positiver und negativer Saldo werden addiert.
- Einreichung: Die Erklärung kann nur mit einer persönlichen elektronischen Unterschrift (Certificado Digital) eingereicht werden.
Praktische Hinweise:
- Auch wenn theoretisch hohe Strafen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind, zeigt sich aus Erfahrung der PlattesGroup die spanische Nationalbank bisher kulant.
- Wer potenziell erklärungspflichtig ist, sollte sich rechtzeitig um die elektronische Unterschrift kümmern.
179 afleveringen
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Die ETE-Erklärung (Encuesta sobre Transacciones Exteriores) ist eine statistische Informationserklärung an die spanische Nationalbank, die ab einem Auslandsaldo von 1 Million Euro oder kumulierten Auslandstransaktionen von 1 Million Euro im Jahr verpflichtend wird. Sie betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und dient rein statistischen Zwecken, ohne direkte Steuerverknüpfung.
Wichtige Punkte der ETE-Erklärung:
- Frist: Die Erklärung bezieht sich auf das Kalenderjahr und muss bis zum 20. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
- Schwierigkeiten: Zum Fristende stehen häufig noch nicht alle relevanten Daten zur Verfügung, besonders nach der Weihnachtssaison.
- Berechnung: Der Auslandssaldo umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Ausland. Positiver und negativer Saldo werden addiert.
- Einreichung: Die Erklärung kann nur mit einer persönlichen elektronischen Unterschrift (Certificado Digital) eingereicht werden.
Praktische Hinweise:
- Auch wenn theoretisch hohe Strafen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind, zeigt sich aus Erfahrung der PlattesGroup die spanische Nationalbank bisher kulant.
- Wer potenziell erklärungspflichtig ist, sollte sich rechtzeitig um die elektronische Unterschrift kümmern.
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Alla avsnitt
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