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„Das Dorf als Manifestationsraum der Träume“//Ein Leben gegen Diskriminierung

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25 Episoden von Was wäre wenn… der utopische Podcast sind bereits entstanden. All das Wissen, die Weisheiten und Fakten, die Gedanken und Visionen meiner Gäst*innen möchte ich Revue passieren lassen. Dieses mal mit Zukunftsforscher Franz Nahrada und Antidiskriminierungs-Aktivist Gunther Trübswasser.

Utopische Revue, die zweite
Franz Nahrada hat in seiner Jugend bereits eine Liebesaffaire mit der Zukunft begonnen, wie er es nennt. Er ist ein Möglichkeitenmensch– das meint die optimistische Herangehensweise an Veränderung, um die Zukunft besser zu machen, als die Gegenwart.

Der Futurist wurde durch die Enttäuschung an der Universität politisiert, als er im Soziologiestudium feststellte, dass sich die Uni gar nicht mit wirklichen Problemen beschäftige und fand sich immer mehr in der Nähe von politischen Versuchen, die Welt zu verändern.

Bereits in den 1980iger Jahren kippte er in die neuen elektronischen Medien und Möglichkeiten und entdeckte parallel die Liebe zum Dorf, also einer gemeinschaftlichen dörflichen Struktur. Das Naturnahe, die intensive Verbindung von Menschen und der Natur wurde ebenso immer wichtiger.

Die Natur ist heilsam, sagt Nahrada, der sich zur Biophilie bekennt, zur Liebe zum Lebendigen. Das alles trägt seine Utopie eines Globalen Dorfes, die Stärkung und Vernetzung lokaler gleichgesinnter Zivilgesellschaften. Es geht auch darum, das Leben abseits der großen Ballungszentren lebenswert und attraktiv zu machen. Ein zentrales Projekt dazu heißt DorfUni. Es basiert auf Open Commons und stellt eine Schnittstelle zwischen dem globalen Informationsaustausch und dem lokalen Umsetzen des Wissens dar.

Neben der Notwendigkeit von lokalen Bildungszentren, regionaler Kreislaufwirtschaft und neuen Formen der Arbeitsteiligkeit braucht es auch eine neue Ökonomie des ewigen Kreislaufs, führt der Zukunftsforscher aus.
Wichtig ist ihm, das Lokale auch als einen Manifestationsraum unserer Träume zu begreifen.

Er ist umtriebig im virtuellen, wie im physischen Raum und erzählt von Veranstaltungen, wie Tage der Utopie in Vorarlberg, macht selber den Podcast Willkommen im Globalen Dorf oder ist Teil der Bewegung Transition Austria, die die Stärkung und Vernetzung lokaler, gleichgesinnter Zivilgesellschaften als Ziel hat.
Der gemeinsame Fokus ist dabei eine regenerative Naturbeziehung: der Mensch ist (oder kann) der größte Nützling auf dieser Welt (sein). Nachhaltigkeit ist zu wenig, sagt er, weil das heißt nur keinen Schaden anrichten.
Und es gibt schon so viele, die das jetzt schon tun. Es ist nötig, dass diese sich zu einer globalen Denkfabrik zusammenschließen, einem Global Villages Network.

Das Gespräch in voller Länge gibt es hier zu hören:

„Oasen des Wandels“

P.S.: Wie geht`s Ihren Utopien, Herr Nahrada?
Die DorfUni ist wieder von den Toten auferstanden mit einer sehr schönen Veranstaltung zum Thema „Flachs“ am 24.Mai
Mit Beteiligung aus Oberösterreich und Kärnten – und vollem Engagement von Freunden aus der SO-Steiermark ist ein wunderschöner „Proof of Concept“ gelungen.
Bitte anschaun!
Außerdem tat sich enorm viel auf dem Gebiet der Vernetzung von Lernorten:
Und wir haben nicht nur geschaffti, einen DorfUni Verein in Bad Radkersburg aufzubauen, sondern bereiten auch eine Einreichung
bei den „ländlichen Innovationssystemen“ vor:
alles nachzulesen hier:
c) Das Buchprojekt „Die Welt der Globalen Dörfer“ ruht zwar im Moment aufgrund der vielen neuen Aspekte die verarbeitet werden müssen,
aber das utopisch visionäre Komplement „Globe of Villages“ hat jetzt eine vergrößerte Kernmannschaft. Wir haben uns bereits zur ersten World Building Sitzung getroffen !
d) apropos Bücher: auch eine Bücherdorf – Ideengruppe ist am Entstehen!
e) einen eigenen newsletter könnte ich zur Thematik „Altendorf“ und Alterskultur schreiben, auch hier entstehen spannende neue Projekte!
„(Die Wilden Alten“ Weiz, „Schaun wir aufeinander“ Deutschlandsberg)
Ja ich hab mich entschlossen mich lokal zu fokussieren und ein gutes Beispiel zu machen. Der Verein DorfUni wirlt wie ein Katalysator….
Das hat sich auch in 2 Radiosendungen niedergeschlagen. Mein deutscher Co-Admin von „Gemeinsam Wohnen im Alter“ Rainer Stiehl hat mit mir einen schönen Dialog geführt
und im November kamen dann auf meine Initiative die „Wilden Alten“ nach Radkersburg, akustisch dokumentiert in der November Sendung https://cba.media/686248
hörenswert !!
Dazwischen Projektaufbau mit Slowenien, Arbeit an Selbstversorger- und Ökodorf- Ideen, Menschen zusammenbringen und so fort. Immer wieder bei Pacha Mama in Kunova.
liebe Grüße
Franz Nahrada

Ein Leben gegen Diskriminierung und für Menschenrechte
Ein jahrzehntelanger Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsaktivist ist Gunther Trübswasser. Er war zu Gast in der vierten Episode des Utopischen Podcasts. Der Kampf gegen Rassismus, Unterdrückung und Menschenfeindlichkeit war ihm aus seiner eigenen Geschichte heraus immer ein grundlegendes Anliegen. Er ist im sehr frühen Kindesalter an Kinderlähmung erkrankt und war völlig gelähmt. Er hat es seiner Mutter zu verdanken, die ihn nie aufgegeben hat, dass er zurück ins Leben gefunden hat. Auch das hat ihn geprägt und zum Kämpfer für Menschenrechte gemacht.

Beruflich war er lange im Landesdienst in einer Bauabteilung tätig, von 1997 bis 2009 dann Abgeordneter zum OÖ Landtag und Bereichssprecher für Kultur, Minderheiten, Menschenrechte und Integration. Nach der Wahl 2003 gingen die Grünen in Koalition mit der ÖVP in Oberösterreich und Trübswasser wurde bis 2007 Klubobmann im Landtag. Das waren lehrreiche Jahre, meint er. Der Wechsel von der Opposition in die Regierungsebene ist nicht leicht gewesen – zumal mit einer viermal so starken ÖVP. Auch wurde er nicht geschont von der damaligen Opposition. Das zeigte ihm, dass seine Inklusion funktioniert hatte – er bekam keinen Rollstuhl-Bonus.

Und schon in den 1960er Jahren ein Fan von Blues und betrieb bis in die 80iger Jahre hinein den Musikclub „Blues Club Linz“. Außerdem war er Mitherausgeber von Zeitschriften über Musik und Bürger*innenrechtsbewegung von Afroamerikaner:innen, sowie der behindertenpolitischen Zeitschrift LOS.

“Politisch tätig sein, heißt dass man sich einmischt.

Eine Utopie braucht Umsetzung, davon ist auch er überzeugt. Im Bereich der Menschenrechte gibt es dazu jeden Tag aufs neue die Möglichkeit dazu. Doch die, die diese Rechte haben sind sich ihrer meist gar nicht mehr bewusst. Denn wir alle betrachten sie als selbstverständlich und merken erst viel zu spät, wenn sie demontiert werden.
Er erläutert, was es braucht, damit wir alle mehr Bescheid wissen über diese zentrale Grundlage unseres demokratischen Lebens?

Die Utopie von Gunther Trübswasser ist also die tägliche und anhaltende Umsetzung der Menschenrechte und wenn diese nicht Wirklichkeit ist, gilt es zu kämpfen. Dafür hat er sich auch zivilgesellschaftlich nach seiner politischen Karriere eingesetzt, zum Beispiel als Obmann bei SOS Menschenrechte Österreich. Für sein Wirken wurde er auch mehrfach geehrt, unter anderem erhielt er 2005 den Elfriede Grünberg-Preis der Welser Initiative gegen Faschismus für Verdienste in der Bekämpfung von Nationalsozialismus.

Freiheit und Demokratie gibt es nur Hand in Hand mit den Menschenrechten, die da lauten (Dank an Amnesty International!):

1. Freiheit, Gleichheit, Solidarität
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.

2. Verbot der Diskriminierung
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

3. Recht auf Leben und Freiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

4. Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

5. Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

6. Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

7. Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

8. Anspruch auf Rechtsschutz
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

9. Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

10. Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

11. Unschuldsvermutung
Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

12. Freiheitsfähre der*des Einzelnen
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

13. Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.

14. Asylrecht
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

15. Recht auf Staatsangehörigkeit
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf die eigene Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, die Staatsangehörigkeit zu wechseln.

16. Eheschließung, Familie
Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatt*innen geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

17. Recht auf Eigentum
Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich des Eigentums beraubt werden.

18. Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

19. Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

20. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

21. Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter*innen mitzuwirken.
Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im eigenen Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

22. Recht auf soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind.

23. Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

24. Recht auf Erholung und Freizeit
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

25. Recht auf Wohlfahrt
Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

26. Recht auf Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Religion, beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.

27. Freiheit des Kulturlebens
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Alle Menschen haben das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihnen als Urheber*innen von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

28. Soziale und internationale Ordnung
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

29. Grundpflichten
Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist.
Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

30. Auslegungsregel
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Das Gespräch mit Gunther Trübswasser in voller Länge gibt es hier zu hören:

“Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren”

Moderation und Gestaltung: Sigrid Ecker

In Was wäre wenn… der utopische Podcast beschäftigt sich Sigrid Ecker mit sozialen und politischen Utopien. Sie spricht mit Menschen, die ihre Vision, ihre Utopie hartnäckig verfolgen, für sie kämpfen und sie auch umsetzen. Es geht um Fernes und Nahes, um Globales und Persönliches. Und um die SDGs – die Sustainable Development Goals.
Alle Episoden sind im Cultural Broadcasting Archive und auf Spotify zu finden. Dort kann man den utopischen Podcast auch abonnieren.

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25 Episoden von Was wäre wenn… der utopische Podcast sind bereits entstanden. All das Wissen, die Weisheiten und Fakten, die Gedanken und Visionen meiner Gäst*innen möchte ich Revue passieren lassen. Dieses mal mit Zukunftsforscher Franz Nahrada und Antidiskriminierungs-Aktivist Gunther Trübswasser.

Utopische Revue, die zweite
Franz Nahrada hat in seiner Jugend bereits eine Liebesaffaire mit der Zukunft begonnen, wie er es nennt. Er ist ein Möglichkeitenmensch– das meint die optimistische Herangehensweise an Veränderung, um die Zukunft besser zu machen, als die Gegenwart.

Der Futurist wurde durch die Enttäuschung an der Universität politisiert, als er im Soziologiestudium feststellte, dass sich die Uni gar nicht mit wirklichen Problemen beschäftige und fand sich immer mehr in der Nähe von politischen Versuchen, die Welt zu verändern.

Bereits in den 1980iger Jahren kippte er in die neuen elektronischen Medien und Möglichkeiten und entdeckte parallel die Liebe zum Dorf, also einer gemeinschaftlichen dörflichen Struktur. Das Naturnahe, die intensive Verbindung von Menschen und der Natur wurde ebenso immer wichtiger.

Die Natur ist heilsam, sagt Nahrada, der sich zur Biophilie bekennt, zur Liebe zum Lebendigen. Das alles trägt seine Utopie eines Globalen Dorfes, die Stärkung und Vernetzung lokaler gleichgesinnter Zivilgesellschaften. Es geht auch darum, das Leben abseits der großen Ballungszentren lebenswert und attraktiv zu machen. Ein zentrales Projekt dazu heißt DorfUni. Es basiert auf Open Commons und stellt eine Schnittstelle zwischen dem globalen Informationsaustausch und dem lokalen Umsetzen des Wissens dar.

Neben der Notwendigkeit von lokalen Bildungszentren, regionaler Kreislaufwirtschaft und neuen Formen der Arbeitsteiligkeit braucht es auch eine neue Ökonomie des ewigen Kreislaufs, führt der Zukunftsforscher aus.
Wichtig ist ihm, das Lokale auch als einen Manifestationsraum unserer Träume zu begreifen.

Er ist umtriebig im virtuellen, wie im physischen Raum und erzählt von Veranstaltungen, wie Tage der Utopie in Vorarlberg, macht selber den Podcast Willkommen im Globalen Dorf oder ist Teil der Bewegung Transition Austria, die die Stärkung und Vernetzung lokaler, gleichgesinnter Zivilgesellschaften als Ziel hat.
Der gemeinsame Fokus ist dabei eine regenerative Naturbeziehung: der Mensch ist (oder kann) der größte Nützling auf dieser Welt (sein). Nachhaltigkeit ist zu wenig, sagt er, weil das heißt nur keinen Schaden anrichten.
Und es gibt schon so viele, die das jetzt schon tun. Es ist nötig, dass diese sich zu einer globalen Denkfabrik zusammenschließen, einem Global Villages Network.

Das Gespräch in voller Länge gibt es hier zu hören:

„Oasen des Wandels“

P.S.: Wie geht`s Ihren Utopien, Herr Nahrada?
Die DorfUni ist wieder von den Toten auferstanden mit einer sehr schönen Veranstaltung zum Thema „Flachs“ am 24.Mai
Mit Beteiligung aus Oberösterreich und Kärnten – und vollem Engagement von Freunden aus der SO-Steiermark ist ein wunderschöner „Proof of Concept“ gelungen.
Bitte anschaun!
Außerdem tat sich enorm viel auf dem Gebiet der Vernetzung von Lernorten:
Und wir haben nicht nur geschaffti, einen DorfUni Verein in Bad Radkersburg aufzubauen, sondern bereiten auch eine Einreichung
bei den „ländlichen Innovationssystemen“ vor:
alles nachzulesen hier:
c) Das Buchprojekt „Die Welt der Globalen Dörfer“ ruht zwar im Moment aufgrund der vielen neuen Aspekte die verarbeitet werden müssen,
aber das utopisch visionäre Komplement „Globe of Villages“ hat jetzt eine vergrößerte Kernmannschaft. Wir haben uns bereits zur ersten World Building Sitzung getroffen !
d) apropos Bücher: auch eine Bücherdorf – Ideengruppe ist am Entstehen!
e) einen eigenen newsletter könnte ich zur Thematik „Altendorf“ und Alterskultur schreiben, auch hier entstehen spannende neue Projekte!
„(Die Wilden Alten“ Weiz, „Schaun wir aufeinander“ Deutschlandsberg)
Ja ich hab mich entschlossen mich lokal zu fokussieren und ein gutes Beispiel zu machen. Der Verein DorfUni wirlt wie ein Katalysator….
Das hat sich auch in 2 Radiosendungen niedergeschlagen. Mein deutscher Co-Admin von „Gemeinsam Wohnen im Alter“ Rainer Stiehl hat mit mir einen schönen Dialog geführt
und im November kamen dann auf meine Initiative die „Wilden Alten“ nach Radkersburg, akustisch dokumentiert in der November Sendung https://cba.media/686248
hörenswert !!
Dazwischen Projektaufbau mit Slowenien, Arbeit an Selbstversorger- und Ökodorf- Ideen, Menschen zusammenbringen und so fort. Immer wieder bei Pacha Mama in Kunova.
liebe Grüße
Franz Nahrada

Ein Leben gegen Diskriminierung und für Menschenrechte
Ein jahrzehntelanger Antidiskriminierungs- und Menschenrechtsaktivist ist Gunther Trübswasser. Er war zu Gast in der vierten Episode des Utopischen Podcasts. Der Kampf gegen Rassismus, Unterdrückung und Menschenfeindlichkeit war ihm aus seiner eigenen Geschichte heraus immer ein grundlegendes Anliegen. Er ist im sehr frühen Kindesalter an Kinderlähmung erkrankt und war völlig gelähmt. Er hat es seiner Mutter zu verdanken, die ihn nie aufgegeben hat, dass er zurück ins Leben gefunden hat. Auch das hat ihn geprägt und zum Kämpfer für Menschenrechte gemacht.

Beruflich war er lange im Landesdienst in einer Bauabteilung tätig, von 1997 bis 2009 dann Abgeordneter zum OÖ Landtag und Bereichssprecher für Kultur, Minderheiten, Menschenrechte und Integration. Nach der Wahl 2003 gingen die Grünen in Koalition mit der ÖVP in Oberösterreich und Trübswasser wurde bis 2007 Klubobmann im Landtag. Das waren lehrreiche Jahre, meint er. Der Wechsel von der Opposition in die Regierungsebene ist nicht leicht gewesen – zumal mit einer viermal so starken ÖVP. Auch wurde er nicht geschont von der damaligen Opposition. Das zeigte ihm, dass seine Inklusion funktioniert hatte – er bekam keinen Rollstuhl-Bonus.

Und schon in den 1960er Jahren ein Fan von Blues und betrieb bis in die 80iger Jahre hinein den Musikclub „Blues Club Linz“. Außerdem war er Mitherausgeber von Zeitschriften über Musik und Bürger*innenrechtsbewegung von Afroamerikaner:innen, sowie der behindertenpolitischen Zeitschrift LOS.

“Politisch tätig sein, heißt dass man sich einmischt.

Eine Utopie braucht Umsetzung, davon ist auch er überzeugt. Im Bereich der Menschenrechte gibt es dazu jeden Tag aufs neue die Möglichkeit dazu. Doch die, die diese Rechte haben sind sich ihrer meist gar nicht mehr bewusst. Denn wir alle betrachten sie als selbstverständlich und merken erst viel zu spät, wenn sie demontiert werden.
Er erläutert, was es braucht, damit wir alle mehr Bescheid wissen über diese zentrale Grundlage unseres demokratischen Lebens?

Die Utopie von Gunther Trübswasser ist also die tägliche und anhaltende Umsetzung der Menschenrechte und wenn diese nicht Wirklichkeit ist, gilt es zu kämpfen. Dafür hat er sich auch zivilgesellschaftlich nach seiner politischen Karriere eingesetzt, zum Beispiel als Obmann bei SOS Menschenrechte Österreich. Für sein Wirken wurde er auch mehrfach geehrt, unter anderem erhielt er 2005 den Elfriede Grünberg-Preis der Welser Initiative gegen Faschismus für Verdienste in der Bekämpfung von Nationalsozialismus.

Freiheit und Demokratie gibt es nur Hand in Hand mit den Menschenrechten, die da lauten (Dank an Amnesty International!):

1. Freiheit, Gleichheit, Solidarität
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.

2. Verbot der Diskriminierung
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

3. Recht auf Leben und Freiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

4. Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

5. Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

6. Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

7. Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

8. Anspruch auf Rechtsschutz
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

9. Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

10. Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

11. Unschuldsvermutung
Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

12. Freiheitsfähre der*des Einzelnen
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

13. Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.

14. Asylrecht
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

15. Recht auf Staatsangehörigkeit
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf die eigene Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, die Staatsangehörigkeit zu wechseln.

16. Eheschließung, Familie
Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatt*innen geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

17. Recht auf Eigentum
Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich des Eigentums beraubt werden.

18. Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

19. Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

20. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

21. Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter*innen mitzuwirken.
Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im eigenen Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

22. Recht auf soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind.

23. Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

24. Recht auf Erholung und Freizeit
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

25. Recht auf Wohlfahrt
Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

26. Recht auf Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Religion, beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.

27. Freiheit des Kulturlebens
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Alle Menschen haben das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihnen als Urheber*innen von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

28. Soziale und internationale Ordnung
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

29. Grundpflichten
Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist.
Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

30. Auslegungsregel
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Das Gespräch mit Gunther Trübswasser in voller Länge gibt es hier zu hören:

“Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren”

Moderation und Gestaltung: Sigrid Ecker

In Was wäre wenn… der utopische Podcast beschäftigt sich Sigrid Ecker mit sozialen und politischen Utopien. Sie spricht mit Menschen, die ihre Vision, ihre Utopie hartnäckig verfolgen, für sie kämpfen und sie auch umsetzen. Es geht um Fernes und Nahes, um Globales und Persönliches. Und um die SDGs – die Sustainable Development Goals.
Alle Episoden sind im Cultural Broadcasting Archive und auf Spotify zu finden. Dort kann man den utopischen Podcast auch abonnieren.

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