IMR268: Täterschaft und Teilnahme – Teil 1, Überblick und Abgrenzungslinien, subjektive Theorie vs Tatherrschaftslehre, Klausuraufbau im Examen (Uni Bielefeld)
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Folge 268 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.
In dieser Episode von Irgendwas mit Examen konzentrieren wir uns gemeinsam mit der Strafrechts-Expertin Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy auf Täterschaft und Teilnahme in der strafrechtlichen Examensklausur. In dieser ersten Folge zu Konstellationen mit mehreren Beteiligten sprechen wir über Grundsätzlicheres und nehmen eine Metaperspektive ein: Wie baut man eine Klausur mit mehreren Beteiligten sinnvoll auf? Wie grenzt man zwischen Täterschaft und Teilnahme ab? Welche Rolle spielt hierbei die Prüferperspektive? Wie schaut eine gute Lernstrategie aus, mit der man (in überschaubarer Zeit) diese strafrechtlichen Themen meistert? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in der neuesten Folge Eures Jura-Podcasts im Examens-Special. Viel Spaß!
Inhalt:
- 01:38 Warum mehrere Beteiligte in Klausur?
- 06:43 Tatkomplexe bilden
- 10:46 Ausgangspunkt: § 25 StGB
- 18:08 Subjektive Theorie, Tatherrschaftslehre, BGH: normative Kombinationstheorie
- 29:06 Deliktsbedingte Sonderkonstellationen
- 31:10 Klausuraufbau bei Mittäterschaft
- 34:28 Voraussetzung: Tatplan + Tatbeitrag
- 41:06 Zuschauerfrage
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Hoofdstukken
1. Warum mehrere Beteiligte in Klausur? (00:01:38)
2. Tatkomplexe bilden (00:06:43)
3. Ausgangspunkt: § 25 StGB (00:10:46)
4. Subjektive Theorie, Tatherrschaftslehre, BGH: normative Kombinationstheorie (00:18:08)
5. Deliktsbedingte Sonderkonstellationen (00:29:06)
6. Klausuraufbau bei Mittäterschaft (00:31:10)
7. Voraussetzung: Tatplan + Tatbeitrag (00:34:28)
8. Zuschauerfrage (00:41:06)
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