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Ist „das Volk“ verfassungsfeindlich? - Prof. Dr. Martin Wagener

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Mehrfach berichtete die JUNGE FREIHEIT bereits über den Fall des Martin Wagener, Professor für Internationale Politik und Sicherheitspolitik am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Am 10. Mai 2022 wurde Wagener vom BND der Sicherheitsbescheid entzogen, damit endete auch seine Lehrtätigkeit am „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ (ZNAF).

Der Grund, besser gesagt: der Vorwand, wegen dem Wagener der Sicherheitsbescheid entzogen wurde, ist die Art und Weise, wie er den Begriff „das Volk“ in seinem Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ behandelt. Im Interview mit JF-TV weist der Professor jedoch ebendiesen, auch medial verbreiteten Vorwurf, einen ethnokulturellen Volksbegriff zu verwenden, von sich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe vielmehr ein Gerüst aus Vermutungen und Unterstellungen errichtet, um einen unliebsamen Kritiker herrschender Zustände, vor allem in Sachen Migration, aber auch einen Kritiker der Behörde selbst, so weit möglich kaltzustellen. Und Wagener vermutet, daß auch seine gelegentliche Autorenschaft für die JUNGE FREIHEIT einer der Gründe dafür ist, daß aufseiten der Verfassungsschützer ein solches Ist „Kopfkino“ zu seiner Person und seinen Motive entstanden sei.

Damit ist der Fall Wagener ein Exempel dafür, wie der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wird und wie er die Vorgaben seiner Dienstherrin im Innenministerium exekutiert.

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Der Grund, besser gesagt: der Vorwand, wegen dem Wagener der Sicherheitsbescheid entzogen wurde, ist die Art und Weise, wie er den Begriff „das Volk“ in seinem Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ behandelt. Im Interview mit JF-TV weist der Professor jedoch ebendiesen, auch medial verbreiteten Vorwurf, einen ethnokulturellen Volksbegriff zu verwenden, von sich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe vielmehr ein Gerüst aus Vermutungen und Unterstellungen errichtet, um einen unliebsamen Kritiker herrschender Zustände, vor allem in Sachen Migration, aber auch einen Kritiker der Behörde selbst, so weit möglich kaltzustellen. Und Wagener vermutet, daß auch seine gelegentliche Autorenschaft für die JUNGE FREIHEIT einer der Gründe dafür ist, daß aufseiten der Verfassungsschützer ein solches Ist „Kopfkino“ zu seiner Person und seinen Motive entstanden sei.

Damit ist der Fall Wagener ein Exempel dafür, wie der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wird und wie er die Vorgaben seiner Dienstherrin im Innenministerium exekutiert.

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