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CIW112 - MIT-Lizenz

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CIW - Folge 112 - 13.11.2024 - MIT-Lizenz

  • Wir begrüssen alle Lizenznehmer:innen zur Folge 112 von "Captain it's Wednesday", dem Podcast über Freie Software und Freie Gesellschaft von GNU/Linux.ch, aufgenommen am 12. November von Lioh Möller und Ralf Hersel. In dieser Folge geht es um die MIT-Lizenz.

Hausmitteilungen

  • Auflösung: wie viele Spenden erhalten wir tatsächlich im Monat? GNU/Linux.ch erhält aktuell monatlich unter CHF 100 an Zuwendungen von privaten Spendern.
  • Nach wie vor ein Thema in CORE, sind die Autorenvergütungen.
  • Frage: warum gibt es für GNU/Linux.ch keinen Wikipedia Artikel? Wer sich berufen fühle, bitte melden.

Thema: MIT, der Freie Software Killer

Definitionen

  • Eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“; englisch licence) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.
  • Eine freie Lizenz ist eine Nutzungslizenz, welche die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Frei lizenzierte Text-, Bild- oder Tonwerke werden als freie Inhalte (Open Content) bezeichnet, Software als Freie Software. Die Idee zu freien Lizenzen entstand in der Freien-Software-Bewegung. Eine Liste Freier Software Lizenzen findet ihr in der Linkliste in den Shownotes.
  • Das Copyleft ist eine Klausel, die den Lizenznehmer verpflichtet, jegliche Bearbeitung des Werks unter die Lizenz des ursprünglichen Werks zu stellen. Die Copyleft-Klausel soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat.
  • Die MIT-Lizenz ist eine vom Massachusetts Institute of Technology stammende freizügige Open-Source-Lizenz. Sie erlaubt die Wiederverwendung der unter ihr stehenden Software sowohl für Software, deren Quelltext frei verwendbar ist (Open Source), als auch für Software, deren Quelltext nicht frei verwendbar ist (Closed Source).
    Diese Lizenz ist nicht "frei", sondern "freizügig" oder "semifrei". Sie enthält keine Copyleft-Klausel.

Kritik und Diskussion

  • Die MIT-Lizenz wird gern als einfache und klare Lizenz beworben. Sie ist kurz gehalten und für einen Rechtstext ziemlich gut verständlich. Unter ihr ist es gestattet:

    Das Material für kommerzielle oder private Zwecke zu verwenden, weiterzugeben und zu verändern unter der Bedingung, dass der Lizenz-Vermerk mit dem Material verbleibt.

    Sie enthält zudem eine Haftungsbeschränkung und bietet keine Garantie.

  • Die offene Ausgestaltung kann auch bedeuten, dass es möglich ist, Teile des Quellcodes unter Patent zu stellen und den Gebrauch damit an Gebühren zu knüpfen. Dies ist ein beliebtes Vorgehen von sogenannten “Patent-Trolls”.

    Im Kontext von Proprietarisierung ist es zudem möglich, dass andere aufbauend auf eurem Quelltext eigene Änderungen unter Verschluss halten, z. B. um sich Marktvorteile zu sichern. Das ist besonders ärgerlich, weil dadurch der Open-Source-Gedanke, etwas ins Ökosystem zurückzugeben, unterlaufen werden kann. Damit zusammenhängend kann es unter der MIT-Lizenz auch möglich sein, dass Hersteller:innen von Produkten zwar den Quellcode entsprechend freigeben, aber insofern Abhängigkeiten schaffen, sodass veränderte Software-Versionen nicht mehr auf ihren Geräten laufen würden (“Tivoisierung”).

  • GPLv2 FTW

    • Die GPL stellt sicher, dass Änderungen am Quellcode allen wieder zugutekommen.
    • GPLv2 kommt ohne (vielleicht gut gemeinte, aber) dogmatische Anhängsel wie die GPLv3 (Stichwort DRM), weshalb der Linux Kernel weiterhin unter GPLv2 geführt wird.
    • Die GPLv2 ist erprobt und konnte rechtlich bereits in mehreren Verfahren bestehen, Beispiel von 2024: https://vaultinum.com/blog/failure-to-comply-with-gnu-gpl-v2-license-key-take - Orange muss 800'000 EUR zahlen
  • GPLv2 WTF

    • Software muss nicht zwingend kostenfrei zur Verfügung stehen, dabei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrglauben
    • Kunden, welche die Software erworben haben, die unter GPLv2 steht, können den Quellcode anfordern und auch unter den Bedingungen der GPL weiterverteilen
    • Der Hersteller hat dennoch die Möglichkeit, Kunden den Bezug von Produkte 'zu verweigern', wie es beispielsweise bei Red Hat der Fall ist.

Links

Outro

  • Euer Feedback ist uns wichtig. Ihr könnt uns über Matrix, Mastodon oder per E-Mail erreichen. Die Adressen findet ihr auf unserer Webseite.
  • GNU/Linux.ch ist ein Magazin, in dem die Community für die Community interessante Artikel erstellt und im Podcast darüber diskutiert. Helft mit, die Infos für die Community zu bereichern. Wie das geht, erfahrt ihr hier.
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  • Wir begrüssen alle Lizenznehmer:innen zur Folge 112 von "Captain it's Wednesday", dem Podcast über Freie Software und Freie Gesellschaft von GNU/Linux.ch, aufgenommen am 12. November von Lioh Möller und Ralf Hersel. In dieser Folge geht es um die MIT-Lizenz.

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  • Auflösung: wie viele Spenden erhalten wir tatsächlich im Monat? GNU/Linux.ch erhält aktuell monatlich unter CHF 100 an Zuwendungen von privaten Spendern.
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  • Eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“; englisch licence) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.
  • Eine freie Lizenz ist eine Nutzungslizenz, welche die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Frei lizenzierte Text-, Bild- oder Tonwerke werden als freie Inhalte (Open Content) bezeichnet, Software als Freie Software. Die Idee zu freien Lizenzen entstand in der Freien-Software-Bewegung. Eine Liste Freier Software Lizenzen findet ihr in der Linkliste in den Shownotes.
  • Das Copyleft ist eine Klausel, die den Lizenznehmer verpflichtet, jegliche Bearbeitung des Werks unter die Lizenz des ursprünglichen Werks zu stellen. Die Copyleft-Klausel soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat.
  • Die MIT-Lizenz ist eine vom Massachusetts Institute of Technology stammende freizügige Open-Source-Lizenz. Sie erlaubt die Wiederverwendung der unter ihr stehenden Software sowohl für Software, deren Quelltext frei verwendbar ist (Open Source), als auch für Software, deren Quelltext nicht frei verwendbar ist (Closed Source).
    Diese Lizenz ist nicht "frei", sondern "freizügig" oder "semifrei". Sie enthält keine Copyleft-Klausel.

Kritik und Diskussion

  • Die MIT-Lizenz wird gern als einfache und klare Lizenz beworben. Sie ist kurz gehalten und für einen Rechtstext ziemlich gut verständlich. Unter ihr ist es gestattet:

    Das Material für kommerzielle oder private Zwecke zu verwenden, weiterzugeben und zu verändern unter der Bedingung, dass der Lizenz-Vermerk mit dem Material verbleibt.

    Sie enthält zudem eine Haftungsbeschränkung und bietet keine Garantie.

  • Die offene Ausgestaltung kann auch bedeuten, dass es möglich ist, Teile des Quellcodes unter Patent zu stellen und den Gebrauch damit an Gebühren zu knüpfen. Dies ist ein beliebtes Vorgehen von sogenannten “Patent-Trolls”.

    Im Kontext von Proprietarisierung ist es zudem möglich, dass andere aufbauend auf eurem Quelltext eigene Änderungen unter Verschluss halten, z. B. um sich Marktvorteile zu sichern. Das ist besonders ärgerlich, weil dadurch der Open-Source-Gedanke, etwas ins Ökosystem zurückzugeben, unterlaufen werden kann. Damit zusammenhängend kann es unter der MIT-Lizenz auch möglich sein, dass Hersteller:innen von Produkten zwar den Quellcode entsprechend freigeben, aber insofern Abhängigkeiten schaffen, sodass veränderte Software-Versionen nicht mehr auf ihren Geräten laufen würden (“Tivoisierung”).

  • GPLv2 FTW

    • Die GPL stellt sicher, dass Änderungen am Quellcode allen wieder zugutekommen.
    • GPLv2 kommt ohne (vielleicht gut gemeinte, aber) dogmatische Anhängsel wie die GPLv3 (Stichwort DRM), weshalb der Linux Kernel weiterhin unter GPLv2 geführt wird.
    • Die GPLv2 ist erprobt und konnte rechtlich bereits in mehreren Verfahren bestehen, Beispiel von 2024: https://vaultinum.com/blog/failure-to-comply-with-gnu-gpl-v2-license-key-take - Orange muss 800'000 EUR zahlen
  • GPLv2 WTF

    • Software muss nicht zwingend kostenfrei zur Verfügung stehen, dabei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrglauben
    • Kunden, welche die Software erworben haben, die unter GPLv2 steht, können den Quellcode anfordern und auch unter den Bedingungen der GPL weiterverteilen
    • Der Hersteller hat dennoch die Möglichkeit, Kunden den Bezug von Produkte 'zu verweigern', wie es beispielsweise bei Red Hat der Fall ist.

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