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Das "knifflige Dreieck" im Franchise: Welcher Vertrag kommt zuerst?
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Es ist sehr knifflig, mit den Verträgen im Franchise:
- Vor der Finanzierungszusage will die Bank die MIetkonditionen kennen und sicher sein, dass Franchisegeber und Franchisenehmer wirklich eine Partnerschaft eingehen werden
- Nur, will der Franchisegeber einen Franchisevertrag unterzeichnen, wenn Finanzierung und oder Mietstandort noch nicht in trockenen Tüchern sind?
- Gleichzeitig will der Vermieter vor seiner Unterschrift auf den Mietvertrag sicher sein, dass sein Mieter finanziert wurde und wirklich mit dem Franchisekonzept in seine Räume kommen wird.
- Noch schwieriger ist es bei Förderungen, die nur dann bewilligt werden, wenn der Franchisenehmer noch nicht gestartet ist. Die Unterschrift unter einem Franchisevertrag wird aber schon als “Start” Interpretiert. Folge: Kein Anspruch auf Förderung…
Wenn alle aufeinander verweisen, wie gehen Franchisegeber und Franchisegründer am sinnvollsten vor? Gemeinsam mit Franchise-Anwalt Andreas Frings löse ich das knifflige Dreieck der Verträge im Franchise auf.
Shownotes
Andreas Frings: https://www.busse-miessen.de/anwaelte/andreas-frings/
📌 Franchiseportal: https://www.franchiseportal.de ⬆️ wie kommen Franchisesysteme dort rein, um sich zu präsentieren und Franchisenehmer zu gewinnen? Über eine Mitgliedschaft im FranchiseUNIVERSUM: https://www.franchiseuniversum.de!
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- Noch schwieriger ist es bei Förderungen, die nur dann bewilligt werden, wenn der Franchisenehmer noch nicht gestartet ist. Die Unterschrift unter einem Franchisevertrag wird aber schon als “Start” Interpretiert. Folge: Kein Anspruch auf Förderung…
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