aktueller Fall: Schwenken mit einem Filetiermessers und außerordentliche Kündigung
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Fall des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) vom 13. Juli 2023:
- Messer am Hals der Kollegin (10 bis 12 cm)
- Bedrohung aber nicht nachweisbar
- Gericht geht von fehlerhaften Hantieren aus
- ohne vorherige Abmahnung ist die außerordentliche Kündigung unwirksam
Link:
hier geht es zur Entscheidung des LAG
Artikel:
3. Kündigung wegen einer Straftat - was ist zu beachten?
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