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60 Minuten mit dem: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm - Teil 2
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Um Emotionen geht es im zweiten Teil meines Jobsucher-Podcasts mit dem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Martin J. Warm, aus Paderborn. An Emotionen kommt man ja im Streitfall nicht wirklich vorbei. 😉 Wichtig ist, wie immer, die Zielsetzung: Möchte ich die Lage beruhigen oder vielleicht sogar mit Absicht hochkochen? Interessanterweise geht Letzteres nicht nur mit einem zünftigen Wutausbruch, sondern auch mit Ruhe und Gelassenheit. Wie das geht und was Martin in seiner Berufspraxis sonst noch so alles erlebt hat – und da waren echt schräge Fälle dabei – erzählt er Dir im Interview.
Manchmal ist es gut, wenn es richtig kracht!
Ruhig bleiben. Aufpassen, dass ich jetzt bloß nicht das sage, was ich wirklich denke. Meine nächsten Schritte besser fünf Mal überdenken, um die Lage nicht zu verschlimmern. Dieses Vorgehen klingt nach einem guten Plan und scheint laut dem 52-jährigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für gebildete Menschen typisch zu sein: „Je höher die Bildungsgrade sind, umso komplizierter können die Fälle werden.“
Menschen die nicht so vergeistigt sind, bringen dagegen manchmal mit klaren Worten richtig viel Staub in eine Situation. Der setzt sich laut Martin dann wieder. Anschließend geht es zwischen den Beteiligten ganz normal weiter. Martin J. Warm findet, dass das der bessere Weg sein kann: „Deswegen ist es im Arbeitsrecht manchmal gut, wenn es richtig kracht.“
Die geradlinige Fraktion haut ihren Standpunkt raus und sagt damit: „Hopp oder Top!“ Diejenigen, die ihr Handeln mehrfach überdenken und viel abwägen sagen: „Ein bisschen Hopp, ein bisschen Top, aber am liebsten würde ich ja vielleicht …“. Bei diesem Vorgehen, kann die Zielsetzung verloren gehen.
Deswegen solltest Du Dich im Streitfall fragen:
- Was ist mein Ziel?
- Wie setze ich Emotionen ein?
- Was kann ich dann damit erreichen?
So ein Mist: Wir gewinnen!!!
Zielsetzung ist ein Thema, das sich durch den ganzen Podcast zieht. Übrigens nicht nur in Rechtsfragen, sondern auch bei der Jobsuche. 😉
Es soll Arbeitnehmer geben, die bei einer Kündigungsschutzklage vor Gericht ganz schön ins Schwitzen kommen, wenn sie Recht bekommen. Denn wenn es ihnen in Wahrheit nur um eine ordentliche Abfindung geht, dann ist es ziemlich blöd, wenn der Arbeitgeber plötzlich sagt: „Okay. Die Kündigung ist ungültig. Sie können Morgen wieder zur Arbeit kommen.“
Für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist es laut Martin J. Warm spannend, mit der Zielsetzung zu spielen. Übrigens ganz unabhängig davon, ob er gerade einen Arbeitnehmer oder einen Arbeitgeber vertritt. Also: Aufgepasst bei der Zielsetzung! 😉
Unangenehm, aber wenigstens vertraut!
Wo ich ja immer noch nicht ganz von runter komme, ist diese „Päckchen schnürerei“. Muss ich mir das bieten lassen? Ich mein: Da ist es als Arbeitnehmer doch besser, wenn man geht. Gerade jetzt, in diesen goldenen Zeiten am Arbeitsmarkt. Martin meint: „Trotzdem haben Arbeitnehmer Angst davor, zu wechseln, weil sie dann das Vertraute – auch wenn es unangenehm ist – verlassen müssen.“ Stimmt. Das ist mir auch schon aufgefallen.
Also bleibe ich lieber, beziehungsweise komme ich zurück. Zurück kommen passt gut zu einer Hörerfrage, die ich in diese Episode mitgenommen habe: „Soll ich mich bei einem Burnout auf eine Wiedereingliederung einlassen, oder lieber nicht? Weil die für den Arbeitgeber ohnehin nur dazu dient, meine wunden Punkte herauszufinden und die Waffen zu schärfen …“
Eine generelle Antwort gibt es da wohl nicht. Mein Hörer hat das „Waffen schärfen“ erlebt. Martin J. Warm in einem noch recht aktuellen Fall einen Arbeitgeber, der sich wirklich große Mühe gegeben hat, den Mitarbeiter wieder in das Berufsleben zurückzuholen. Ganz ehrlich und ernst gemeint.
Am Ende ist es eine Frage des Vertrauens und immer eine individuelle Entscheidung im Einzelfall. Bei der man schon mal genau hinschauen muss …
Redeverbot beim Chef
Ich finde ja, dass miteinander reden meistens eine sehr gute Idee ist. Nicht machen sollte man es, wie ein Chef in Martins schrägstem Fall. Der hatte sich über mehrere Gerichtstermine hinweg bemüht, einen Mitarbeiter los zu werden, was ihm aber nicht gelang. Am Ende hat er besagtem Mitarbeiter ein Verbot erteilt, mit ihm zu reden und rannte fortan mit einem Schild um den Hals herum, auf dem stand: „Nicht ansprechen!“ So kann ein Streit dann auch über die leisen, bzw. gar nicht vorhandenen, Töne eskalieren. 😉
Martin J. Warm aus Paderborn und auch mich darfst und sollst Du bei Rechtsfragen / Jobfragen gerne ansprechen! Bitte nicht schüchtern sein. Du hast ja gehört: Wir sind beide echt richtig nett, wie wir uns gegenseitig bestätigen! 😉 *lacht*
Kontakt zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Martin macht, wie beim ersten Teil schon gesagt, alles außer Blech und Liebe. 😉 Seine Kontaktdaten findest Du auf der Homepage seiner Kanzlei.
Meine Kontaktdaten findest Du hier. Du darfst auch gerne anrufen. In diesem Sinne: Heiter weiter! 🙂
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Wenn Du Fragen an mich oder meine Interviewpartner hast, dann hinterlasse einen Kommentar oder schick mir eine Mail. Auch Themenvorschläge sind jederzeit willkommen.
107 afleveringen
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Um Emotionen geht es im zweiten Teil meines Jobsucher-Podcasts mit dem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Martin J. Warm, aus Paderborn. An Emotionen kommt man ja im Streitfall nicht wirklich vorbei. 😉 Wichtig ist, wie immer, die Zielsetzung: Möchte ich die Lage beruhigen oder vielleicht sogar mit Absicht hochkochen? Interessanterweise geht Letzteres nicht nur mit einem zünftigen Wutausbruch, sondern auch mit Ruhe und Gelassenheit. Wie das geht und was Martin in seiner Berufspraxis sonst noch so alles erlebt hat – und da waren echt schräge Fälle dabei – erzählt er Dir im Interview.
Manchmal ist es gut, wenn es richtig kracht!
Ruhig bleiben. Aufpassen, dass ich jetzt bloß nicht das sage, was ich wirklich denke. Meine nächsten Schritte besser fünf Mal überdenken, um die Lage nicht zu verschlimmern. Dieses Vorgehen klingt nach einem guten Plan und scheint laut dem 52-jährigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für gebildete Menschen typisch zu sein: „Je höher die Bildungsgrade sind, umso komplizierter können die Fälle werden.“
Menschen die nicht so vergeistigt sind, bringen dagegen manchmal mit klaren Worten richtig viel Staub in eine Situation. Der setzt sich laut Martin dann wieder. Anschließend geht es zwischen den Beteiligten ganz normal weiter. Martin J. Warm findet, dass das der bessere Weg sein kann: „Deswegen ist es im Arbeitsrecht manchmal gut, wenn es richtig kracht.“
Die geradlinige Fraktion haut ihren Standpunkt raus und sagt damit: „Hopp oder Top!“ Diejenigen, die ihr Handeln mehrfach überdenken und viel abwägen sagen: „Ein bisschen Hopp, ein bisschen Top, aber am liebsten würde ich ja vielleicht …“. Bei diesem Vorgehen, kann die Zielsetzung verloren gehen.
Deswegen solltest Du Dich im Streitfall fragen:
- Was ist mein Ziel?
- Wie setze ich Emotionen ein?
- Was kann ich dann damit erreichen?
So ein Mist: Wir gewinnen!!!
Zielsetzung ist ein Thema, das sich durch den ganzen Podcast zieht. Übrigens nicht nur in Rechtsfragen, sondern auch bei der Jobsuche. 😉
Es soll Arbeitnehmer geben, die bei einer Kündigungsschutzklage vor Gericht ganz schön ins Schwitzen kommen, wenn sie Recht bekommen. Denn wenn es ihnen in Wahrheit nur um eine ordentliche Abfindung geht, dann ist es ziemlich blöd, wenn der Arbeitgeber plötzlich sagt: „Okay. Die Kündigung ist ungültig. Sie können Morgen wieder zur Arbeit kommen.“
Für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist es laut Martin J. Warm spannend, mit der Zielsetzung zu spielen. Übrigens ganz unabhängig davon, ob er gerade einen Arbeitnehmer oder einen Arbeitgeber vertritt. Also: Aufgepasst bei der Zielsetzung! 😉
Unangenehm, aber wenigstens vertraut!
Wo ich ja immer noch nicht ganz von runter komme, ist diese „Päckchen schnürerei“. Muss ich mir das bieten lassen? Ich mein: Da ist es als Arbeitnehmer doch besser, wenn man geht. Gerade jetzt, in diesen goldenen Zeiten am Arbeitsmarkt. Martin meint: „Trotzdem haben Arbeitnehmer Angst davor, zu wechseln, weil sie dann das Vertraute – auch wenn es unangenehm ist – verlassen müssen.“ Stimmt. Das ist mir auch schon aufgefallen.
Also bleibe ich lieber, beziehungsweise komme ich zurück. Zurück kommen passt gut zu einer Hörerfrage, die ich in diese Episode mitgenommen habe: „Soll ich mich bei einem Burnout auf eine Wiedereingliederung einlassen, oder lieber nicht? Weil die für den Arbeitgeber ohnehin nur dazu dient, meine wunden Punkte herauszufinden und die Waffen zu schärfen …“
Eine generelle Antwort gibt es da wohl nicht. Mein Hörer hat das „Waffen schärfen“ erlebt. Martin J. Warm in einem noch recht aktuellen Fall einen Arbeitgeber, der sich wirklich große Mühe gegeben hat, den Mitarbeiter wieder in das Berufsleben zurückzuholen. Ganz ehrlich und ernst gemeint.
Am Ende ist es eine Frage des Vertrauens und immer eine individuelle Entscheidung im Einzelfall. Bei der man schon mal genau hinschauen muss …
Redeverbot beim Chef
Ich finde ja, dass miteinander reden meistens eine sehr gute Idee ist. Nicht machen sollte man es, wie ein Chef in Martins schrägstem Fall. Der hatte sich über mehrere Gerichtstermine hinweg bemüht, einen Mitarbeiter los zu werden, was ihm aber nicht gelang. Am Ende hat er besagtem Mitarbeiter ein Verbot erteilt, mit ihm zu reden und rannte fortan mit einem Schild um den Hals herum, auf dem stand: „Nicht ansprechen!“ So kann ein Streit dann auch über die leisen, bzw. gar nicht vorhandenen, Töne eskalieren. 😉
Martin J. Warm aus Paderborn und auch mich darfst und sollst Du bei Rechtsfragen / Jobfragen gerne ansprechen! Bitte nicht schüchtern sein. Du hast ja gehört: Wir sind beide echt richtig nett, wie wir uns gegenseitig bestätigen! 😉 *lacht*
Kontakt zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Martin macht, wie beim ersten Teil schon gesagt, alles außer Blech und Liebe. 😉 Seine Kontaktdaten findest Du auf der Homepage seiner Kanzlei.
Meine Kontaktdaten findest Du hier. Du darfst auch gerne anrufen. In diesem Sinne: Heiter weiter! 🙂
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