012 - Arbeitsverhältnis kündigen ohne Grund? Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
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Wann braucht die Arbeitgeberseite einen Grund, wenn sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter kündigen will? Entscheidend für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dann nämlich ist die Kündigung des Arbeitsvertrages nur zulässig, wenn nach dem Kündigungsschutzgesetz verhaltensbedingte Gründe, personenbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Für die Frage, ob der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift, ist nach § 1 KSchG die Beschäftigungsdauer und nach § 23 KSchG die Betriebsgröße entscheidend. Diese Voraussetzungen werden in dieser Podcast-Folge ausführlich erklärt.
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